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Was ist eigentlich die GKV?

Definition GKV:
Hinter dem Begriff GKV verbergen sich die Gesetzlichen Krankenversicherungen, die als allgemeine Pflichtversicherungen eine bedeutende Rolle im deutschen Gesundheitssystem spielen. Alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der “Einkommenspflichtgrenze”, sind in der GKV per Gesetz pflichtversichert.
Laut Sozialgesetzbuch, hat die GKV die Aufgabe, die “Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern”.

Mitglieder

Per Gesetz sind alle Arbeiter und Angestellten Pflichtmitglieder in den Gesetzlichen Kassen, da vorgeschrieben wird, dass „jede Person mit ständigem Wohnsitz in Deutschland krankenversichert sein muss“. Beamte und Selbständige dürfen sich freiwillig in der GKV versichern.

Ausnahmen

  • Studenten bis 25, sind beitragsfrei familienversichert. Genauso wie Familienangehörige ohne eigenes Einkommen.
  • Personen oberhalb der Einkommensgrenzen sowie Selbständige können sich freiwillig bei einer Gesetzlichen Krankenkasse versichern oder sich privat versichern lassen.

Von was hängt die Höhe der KGV-Beiträge ab?

Die Beitragshöhe des allgemeinen Beitragssatzes, die für alle Krankenkassen einheitlich ist, deckt sich mit der Beitragsbemessungsgrenze, die sich jedes Jahr verändert. Hinzu kommt noch der kassenindividueller Zusatzbeitrag.

Optionen

Ergänzung

Sie haben sich als gesetzlich Versicherter mit der Wahl der Kostenerstattung statt Sachleistungen entschieden, beim Arzt als Privatpatient behandelt zu werden. Mit jeder Privatbehandlung entstehen für Sie erhebliche Mehrkosten. Nicht mit dem Barmenia-Ergänzungstarif AK+. Immer dann, wenn Ihre Krankenkasse eine Kostenerstattung für eine der Leistungsarten an Sie überweist, erhalten Sie von der Barmenia eine zusätzliche Erstattungen.

Ergänzung für GKV-Versicherte mit Kostenerstattung

Privat Versichert

Unterschiede zwischen GKV und einer Privaten Krankenversicherung


Verschiedene Kassenarten der GKV:

Ersatzkassen (EK)

Die Ersatzkassen sind mit der Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 aus dem System der freien Hilfskassen entstanden, in dem sich Handwerker, Arbeiter und Angestellte freiwillig versichert haben. Die Freiwilligkeit sowie die Selbstorganisation durch die Versicherten blieben auch nach 1911 die prägenden Merkmale der Ersatzkassen.

Zu den Ersatzkassen gehören die Techniker Krankenkasse (TK), die BARMER, DAK-Gesundheit, die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die hkk

Innungskrankenkassen (IKK)

Deren Versicherte sind traditionell meist Handwerker, da sie sich aus Gesellenbruderschaften heraus entwickelte. Jedoch ist sie für alle Versicherte offen.

Knappschaft (KBS)

Ist die älteste Sozialversicherung der Welt mit einer Entstehung um das Jahr 1260 durch die Sankt Johannes Bruderschaft der Bergleute.
Die Leistungen gleichen die der anderen gesetzlichen Krankenkassen. Altmitgliedern steht ein Bestandsschutz bei knappschaftsspezifischen Sonderleistungen zu. 

Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)

Unter dem Namen AOK gibt es aktuell in Deutschland elf rechtlich selbstständige Krankenkassen, die für die jeweiligen Bundesländer zuständig sind. Die AOK wird im Rahmen der Selbstverwaltung zusammen von Versicherten und Arbeitgebern selbst verwaltet.

Betriebskrankenkassen (BKK)

Betriebskrankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Sie wurden von Arbeitgebern wie bestimmte Betriebe oder Firmen gegründet, um ihre Arbeitnehmer abzusichern, weshalb sie bis heute eng mit den Konzernen verbunden sind, deren Namen sie oft noch immer tragen.

Hier kommen Sie zu Zusatzversicherungen für BKK-Versicherte

Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK)

Diese steht nur Landwirten zur Verfügung.

Unsere weiteren Versicherungsprodukte und mehr Informationen finden Sie übrigens hier.

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Bei uns bekommst du eine Beratung, die individuell auf dich und deine Lebenssituation zugeschnitten ist. Diskret, persönlich und transparent.

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